Ansbach

Problemzonen der privaten Unfallversicherung – Teil I: Wieviel „ärztliche Feststellung“ ist nötig?

Verfasser: am 14. Mai 2011

Der (Verkehrs-) Unfall bedeutet i.d.R nicht nur Ärger mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung und ggf. auch den Strafverfolgungsbehörden. Er ist auch der Versicherungsfall in der privaten Unfallversicherung und damit der "erste Schritt" auf dem - langen - Weg zur Invaliditätsleistung. Auf diesem Weg gilt es die vertraglich vereinbarten Anspruchsvoraussetzungen zu beachten, was häufig  nicht unproblematisch ist. [...]weiterlesen