Das Problem: Kommt es zu einem Unfall zwischen einem Zugfahrzeug mit Anhänger und einem anderen Verkehrsteilnehmer und man will als Rechtsanwalt des Geschädigten – weil z.B. das Kennzeichen des Zugfahrzeugs nicht bekannt ist - die Versicherung des Anhängers in Anspruch nehmen, so erhält man in der Regel folgende Antwort: Bitte wenden Sie sich an die [...]weiterlesen