Ein Forschungsprojekt der BASt durchgeführt von TÜV SÜD, TÜV Hessen, TÜV Thüringen, TÜV Nord, TÜV-Nord Kurs, ABV GmbH, Impuls GmbH
Ziel des Projekts ist es, ein Konzept für den Einsatz von Alkohol-Interlock (AI) plus Rehabilitation in Deutschland zu entwickeln.
Interlocks sind Atemalkohol-Messgeräte mit Wegfahrsperre. Alkoholisierte Fahrer werden somit daran gehindert den Fahrzeugmotor zu starten. Eine zunächst durchgeführte Literaturrecherche beschreibt eine inzwischen 25-jährige Geschichte des Einsatzes von Interlock-Geräten. In den USA, Kanada und Australien laufen seit vielen Jahren Interlock-Programme. In Europa nimmt die Zahl ebenfalls zu. Die EU prüft derzeit die Möglichkeiten des Einsatzes solcher Geräte. Auch in Deutschland soll der Einsatz nun erprobt werden.
Zahlreiche Studien zeigten eine Reduzierung der Rückfallquoten von Alkohol-Erst- und Wiederholungstätern durch den Einsatz von Alkohol-Interlocks. Damit stellen diese einen nachweisbaren Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr dar. Die bisherigen Erkenntnisse aus Forschung und Anwendung sollen nun genutzt werden, um im Rahmen einer Machbarkeitsstudie Empfehlungen für den Einsatz von Interlock-Geräten auch in Deutschland abzuleiten.
Zur Durchführung des Projekts wurde zunächst geprüft, unter welchen Voraussetzungen bei den zustimmungsberechtigten Institutionen (z.B. Verkehrsministerien, Staatsanwaltschaften, Fahrerlaubnisbehörden) Bereitschaft besteht, den Einsatz von AIs in Deutschland im Rahmen der FeV und des Strafrechts zu unterstützen. Dies wurde in einem ersten Schritt mittels informeller Gespräche mit den genannten Institutionen sowie mittels Expertenhearings geprüft.
Als nächstes steht eine Feldstudie mit alkoholauffälligen Kraftfahrern an, die entweder im Rahmen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung oder im Rahmen des Hauptverfahrens beim zuständigen Gericht als geeignet zur Teilnahme an diesem Projekt eingeschätzt wurden.
Als Grundlage zur gutachterlichen Entscheidung werden aktuell Kriterien (hinsichtlich Eignung und Ausschluss) für die Zielgruppe festgelegt. Weiterhin werden Qualitätsstandards bezüglich der begleitenden Rehabilitation erarbeitet sowie organisatorische Fragen zum Programmablauf geklärt.
Derzeit werden zusammen mit der Bundesanstalt für Straßenwesen und dem Bundesministerium für Verkehr die rechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung einer Pilotstudie erörtert.
Sofern genügend Interessenten zu einer Teilnahme am Programm motiviert werden können, kann in einer Feldstudie die Praktikabilität einzelner Programmaspekte sowie die Teilnehmerzufriedenheit etc. bei Teilnehmern und beratenden Psychologen mittels Fragebögen und Interviews auf deskriptiver Ebene erfasst werden. Aufgrund der gewonnenen Informationen soll schließlich ein Konzept für den Einsatz von AIs in Deutschland entwickelt werden.
www.tuev-sued.de/pluspunkt