3.Verkehrsforum der Polizei am 24./25.4.2012: Verbotene Stoffe im Straßenverkehr
Empfehlungen des Arbeitskreises 1: „Alkoholgrenzwerte im Straßenverkehr“:
1. Der AK unterstützt die Forderung des Deutschen Verkehrssicherheitsrats: Neufassung des § 24 a Abs.1 Straßenverkehrsgesetz (StVG): „Kein Alkohol am Steuer“: Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er unter der Wirkung alkoholischer Getränke steht.“ Ahndung ab 0,2 Promille..
2. Herabsetzung des Grenzwerts der absoluten Fahruntüchtigkeit für Fahrradfahrer von 1,6 auf 1,1 Promille
3. Einführung eines Ordnungswidrigkeitentatbestands für alkoholisierte Fahrradfahrer ab 0,8 Promille
4. Die Politik wird dringend aufgefordert, die allseits geforderte Erhöhung der Entdeckungswahrscheinlichkeit durch Bereitstellung der dazu notwendigen Ressourcen zu ermöglichen
Empfehlungen des Arbeitskreises 2: „Drogen im Straßenverkehr“
Das Führen von Kraftfahrzeugen unter der Wirkung von psychoaktiven Substanzen birgt ein großes Gefahrenpotenzial
1.“Legal Highs“ sollten durch die Unterstellung von Stoffgruppen im BtMG aufgenommen werden
2. Die Nachweisbarkeit dieser Legal Highs durch Untersuchungslabore und die Herstellung und Erprobung von einfach handhabbaren und praktikablen Schnelltest sollte vorangetrieben werden
3.Die Aus-und Fortbildung von Polizeibeamten zur Erkennung von Fahrzeugführern unter der Wirkung psychotroper Substanzen sollte bundesweit einheitlich auch unter Einbindung neuer Medien weiter verstärkt werden
4. Verpflichtende Präventionsarbeit in Bezug auf die Folgen des Konums und die Auswirkungen von psychotropen Substanzen bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen
Quelle: Zeitschrift Blutalkohol, Juli 2012