Bei Schadensanzeige alles angeben

LG Erfurt, Aktenzeichen: 3 O 1297/01 – Urteil vom 22.09.2002: Wer bei seiner Kaskoversicherung einen Schadensfall geltend macht, sollte im Meldeformular alle Vorschäden angeben. Ansonsten besteht die Gefahr, dass bei falschen oder unvollständigen Angaben der Sicherungsschutz entfällt. Dies entschied das Landgericht (LG) Erfurt in einem Urteil, auf das die Verk…
Quelle: verkehrsanwaelte.de