Bedeutender Sachschaden bei 2.500 DM

LG Bielefeld, Aktenzeichen: Qs 486/01 VIII – Urteil vom 02.06.2002: In Anbetracht der geänderten wirtschaftlichen Verhältnisse liegt die Grenze für »bedeutenden Sachschaden« bei 2.500 DM, urteilte jetzt das Landgericht (LG) Bielefeld. Auf diese Entscheidung machen die Verkehrsanwälte (Arge Verkehrsrecht im DAV) aufmerksam. Gegen eine Autofahrerin wurde wegen Unfallf…
Quelle: verkehrsanwaelte.de

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