Bei Fahrzeugwechsel neuer Versicherungsvertrag

LG Hamburg, Aktenzeichen: 331 S 69/01 – Urteil vom 02.06.2002: Mit dem Verkauf eines Fahrzeugs und der Neuanmeldung eines anderen Autos tritt der Versicherungsnehmer in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ein. Die Folge ist, dass sich der Vertrag über das Ersatzfahrzeug – trotz der Bezeichnung als »Veränderungsantrag« im Antragsformular – als neuer Vertrag…
Quelle: verkehrsanwaelte.de