LG Coburg, Aktenzeichen: 32 S 83/07 – Urteil vom 13.12.2007: Nach Unfällen dürfen Geschädigte Autofahrer ihre Wagen in einer Vertragswerkstatt der eigenen Automarke reparieren lassen. Die Versicherung des Unfallverursachers muss für die Kosten auch dann aufkommen, wenn die Reparatur dort teurer kommt als in einer freien Werkstatt. Das geht aus einem Urteil de…
Quelle: verkehrsanwaelte.de