Anhörungsbogen muss innerhalb zwei Wochen zugestellt sein

VG Frankfurt/Oder, Aktenzeichen: 2 L 116/06 – Urteil vom 26.06.2006: Eine Verkehrsbehörde muss einen Fahrzeughalter innerhalb von zwei Wochen von einem Verkehrsverstoß in Kenntnis setzen, damit er die Frage, wer das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt geführt hat, noch zuverlässig beantworten kann. Ein entsprechender angemessener Ermittlungsaufwand sei der Behörde zumutbar, en…

Quelle: verkehrsanwaelte.de

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