Nachdem es zuletzt durch das OLG Stuttgart zu erheblicher Verunsicherung bezüglich der Prüffrist für Versicherer gekommen ist, hat nun das OLG München (Urteil vom 29.07.2010, 10 W 178910) klare Worte gefunden:
Die Prüffrist für einen Kfz-Haftpflichtversicherer vor der Regulie-
rung eines Unfalls beträgt in der Regel maximal vier Wochen, kann
aber angesichts der Möglichkeiten der elektronischen Schadensbear-
beitung, insbesondere in einfachen Fällen, auch deutlich darunter
liegen. Die ggf. vom Versicherer als erforderlich angesehene Ein-
sicht in die polizeiliche Unfallakte oder die Ermittlungsakte hat
grundsätzlich keinen Einfluss auf die Dauer der Prüfungsfrist. Die
Prüffrist wird erst durch Zugang eines spezifizierten Anspruchs-
schreibens in Lauf gesetzt.
Bemerkenswert ist auch der Hinweis auf die Möglichkeit der elektronischen Schadenbearbeitung (diese beginnt mit der Unfallmeldung über schadenfix.de). Also: sofern vier Wochen nach Schadenbezifferung und Vorlage der Belege nicht reguliert wurde sollte die Klage raus, auch und insbesondere um den Versicherern deutlich zu machen das „Klagepoker“ unter dem Strich teurer kommt.
Rechtsanwalt Jürgen Leister, Fachanwalt für Verkehsrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Heidelberg
weitere Beiträge hier
Comments are closed.