Auch hier wieder ein typischer Fall für einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Dürfen die das? War die erste Frage, die ich mir gestellt hatte nachdem ich von folgendem Sachverhalt erfuhr:
Ein Notarzt wurde in der Stadt Hagen bei einem Notfalleinsatz „geblitzt“ und das Ordnungsamt beharrte auch nachdem es Kenntnis davon erlangte, dass es sich bei der Fahrt um einen Notfalleinsatz handelte auf 160 Euro Bußgeld, drei Punkte in Flensburg – und Fahrverbot.
Was war passiert:
Morgens um 8.24 wurde der offizelle Notartzt für den Ennepe-Ruhr-Kreis zu Hilfe gerufen, weil eine 72jährige mit Verdacht auf Herzinfarkt sich weigerte in den Rettungswagen einzusteigen. Der Notartzt sauste los und wurde in einer Tempo 30 Zone 32 Km/h zu schnell „geblitzt“.
Die Stadt Hagen verhängte ein Bußgeld über 160 € , 3 Punkte und einen Monat Fahrverbot.
Der Arzt stellte sich auf den Standpunkt, es läge ein rechtfertigender Notstand vor, der das Verhalten legitimiere. Die Stadt Hagen sah die Sache so:
„Sonderrechte gelten lediglich für Fahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn“, sagt der Leiter der Bußgeldstelle, Jürgen Kurnoth. Und das schnellere Eintreffen am Einsatzort sei allein auf das auffällig flackernde blaue Warnlicht und die schrille Tatütata-Sirene zurückzuführen. „Der Zeitvorteil liegt darin, dass Fahrzeuge mit Sondersignalen nirgendwo anhalten müssen. Die überhöhte Geschwindigkeit allein bringt nämlich nichts.“
Und deshalb müsse sich auch ein Notarzt im Einsatz an die üblichen Verkehrsregeln halten, wenn er in einem Privatauto sitzt: „Für ihn gilt ein Sonderwegerecht eben nicht.“
Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht aus Münster wurde eingeschaltet.
Der Fall landete jetzt vor Richter Dietmar Peter. Er setzte das Bußgeld auf 39 Euro herunter und die drei Punkte und das Fahrverbot sind vom Tisch.
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