72 Prozent der Geschädigten können mit Werkstattbindung nichts anfangen

Autohaus online: Einen gravierenden Mangel an Wissen und Information der Autofahrer in Sachen Schadenmanagement der Versicherungen zeigt eine aktuelle Umfrage, die von der Überwachungs- und Sachverständigenorganisation KÜS e.V. am Mittwoch gegenüber AUTOHAUS-Schaden§manager präsentiert wurde. Die Ergebnisse basieren auf einer repräsentativen Befragung von 1.000 Personen, die von der KÜS und einem Fachmagazin gemeinsam bei einem Kölner Institut in Auftrag gegeben worden war.

Eine der Kernfragen lautete, wohin sich die Autofahrer wenden, wenn es gekracht hat. Hier fiel das Votum mit 67 Prozent relativ eindeutig zugunsten der Versicherer aus. 16 Prozent wählen den Weg über den Versicherungsmakler (vermutlich, weil er für diese Klientel der Hauptansprechpartner in Versicherungsfragen ist), weitere neun Prozent gehen direkt ins Autohaus und lediglich ein Prozent der Befragten würde sich direkt an einen Sachverständigen wenden.

Fehlendes Wissen über tatsächliche vertragsrechtliche Inhalte wurde insbesondere beim Thema Schadenmanagement offenkundig: Lediglich 28 Prozent waren darüber im Bilde, dass Werkstattbindung bedeutet, dass ein entsprechend versichertes Fahrzeug nur in einer vom Versicherer für die Intstandsetzung vorgeschriebenen Werkstatt repariert werden darf. Erfahrung mit der sogenannten Schadensteuerung der Versicherer haben gerademal 31 Prozent der befragten Autofahrer.

Bei Wartung und Service hat das Autohaus die Nase vorn

Dass man ein bestimmtes Ereignis jeweils auch mit der erwarteten Kompetenz eines Unternehmens verbindet, zeigte sich – ähnlich wie bei der Favorisierung der Versicherung bei einem Unfall – bei einer weiteren Frage nun im umgekehrten Fall auch zugunsten des Autohauses: Wenn es nämlich um den Durchführungsort und die Kompetenz bei Wartungs- und Servicearbeiten geht, dann geben knapp 60 Prozent der Autofahrer laut KÜS eindeutig ihrer Vertragswerkstatt die Stimme. Etwas mehr als 40 Prozent entscheiden sich für die freie Werkstatt.

Konkret nach der Unfallinstandsetzung gefragt, präferieren 66 Prozent die Markenwerkstatt, 29 Prozent die freien Werkstätten und fünf Prozent den Karosserie- und Lackfachbetrieb. Den veröffentlichten Ergebnissen war allerdings eine Zusammensetzung der Halterklientel (Altersstruktur, Bildung, Einkommen etc.) sowie der jeweils gefahrenen Fahrzeuge (Hersteller/Modell, Alter/Segmentierung) nicht zu entnehmen.

„Sachverständige müssen mehr Aufklärungsarbeit betreiben!“

Bei der Frage des Sachverständigeneinsatzes nach einem Unfall stellte die KÜS-Umfrage Informationslücken bei den Autofahrern fest. Gerade einmal 30 Prozent würden immer nach einem Unfall einen Sachverständigen hinzuziehen, 10 Prozent würden dies nicht tun und 60 Prozent beauftragen nach ihren Angaben einen Sachverständigen bei Bedarf. 35 Prozent der befragten Autofahrer glauben, dass die Versicherung den Sachverständigen auswählt, 26 Prozent würden es selber tun.

„Hier müssen die Kfz-Sachverständigen mehr Aufklärung betreiben“, so Dipl.-Ing. Peter Schuler. Der Bundesgeschäftsführer der KÜS stellt klar, dass der Geschädigte bei einem unverschuldeten Unfall den unabhängigen Sachverständigen seiner Wahl frei beauftragen kann. „Für die Beweissicherung im Hinblick auf eine gerichtliche Auseinandersetzung nach einem Unfall ist die Schadensaufnahme durch einen unabhängigen Sachverständigen von enormer Wichtigkeit“, so Schuler. (wkp)

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