Dass es ab 0,5 Promille Alkohol im Blut kritisch wird, weiß jeder Autofahrer. Bei Überschreiten des Grenzwertes drohen Bußgeld, Fahrverbot, im schlimmsten Fall der Entzug der Fahrerlaubnis. Viele glauben die aufgenommene Menge Alkohol sicher einschätzen zu können und versuchen sich an den Grenzwert „heranzutrinken“. Wie gefährlich dies ist, zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg.
Bei einem Autofahrer wurde eine Alkoholkonzentration von 0,54 Promille festgestellt. Der Grenzwert war also nur geringfügig überschritten. Das Amtsgericht hat dies zum Anlass genommen von der Verhängung eines Fahrverbots bei Erhöhung der Geldbuße abzusehen. Diese Entscheidung wurde allerdings vom OLG Bamberg (Urteil vom 29.10.2012, 3 Ss OWi 1374/12) aufgehoben. Das OLG hat vielmehr klargestellt, dass bei Ordnungswidrigkeiten nach § 25a StVG, also beim Führen eines Kraftfahrzeuges mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr regelmäßig ein Fahrverbot zu verhängen ist. Dabei hat das Gericht darauf abgestellt, dass eine derartige Blutalkoholkonzentration gefährlich sein, weshalb grundsätzlich ein Fahrverbot zu verhängen sei.
Das Herantrinken an die 0,5 Promille – Grenze ist also gefährlich. Autofahrer können auch bei geringerer Überschreitung dieser Grenze nicht auf Nachsicht der Gerichte hoffen. Wer nicht auf seinen Führerschein verzichten will lässt beim Besuch des Weihnachtsmarktes daher die Finger entweder vom Glühwein, oder aber vom Autoschlüssel.