Geblitzt in der Probezeit

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Geblitzt in der Probezeit: Führer­schein in Gefahr?

Geblitzt in der Probezeit! War’s das nun mit dem neu erworbenen Führer­schein? In der Regel noch nicht, aber das Risiko sie Fahrerlaubnis in der Probezeit zu verlieren steigt. Der Bußgeld­katalog sieht für Fahran­fänger besondere Strafen vor.

Es gelten besondere Regeln in der Probezeit

Der Bußgeld­katalog unter­scheidet zwischen sogenannten A- und B-Verstößen. A-Verstöße sind schwer­wiegende Verkehrs­verstöße wie etwa Unfall­flucht, das Überfahren einer roten Ampel oder das Fahren unter Alkohol­einfluss.  Bei  B-Verstößen handelt es sich um weniger schwer­wiegende Taten wie Falsch­parken oder Telefo­nieren am Steuer.

Begehen Sie in der Probezeit einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße, bekommen Sie zusätzlich zum Bußgeld eine Verlän­gerung der Probezeit um zwei Jahre aufge­brummt. Zudem müssen Sie ein Aufbau­seminar besuchen. Der Führer­schein ist in beiden Szenarien noch nicht in Gefahr.

Es wird erst dann brenzlig, wenn Sie in der verlän­gerten Probezeit zwei A-Verstöße oder vier B-Verstöße begehen: Dann wird die Fahrerlaubnis eingezogen.

Geblitzt in der Probezeit: Halb so wild

Wenn Sie als Fahran­fänger geblitzt wurden, ist dies zwar ärgerlich, muss aber nicht unbedingt Auswir­kungen auf Ihre Probezeit haben. Erst dann, wenn Sie mit dem Pkw oder Motorrad mehr als 20 km/h zu schnell unterwegs waren, handelt es sich um einen A-Verstoß und Sie müssen mit einer Verlän­gerung der Probezeit um zwei Jahre rechnen. Der Führer­schein an sich bleibt davon vorerst unberührt. Für alle Geschwin­dig­keits­über­schrei­tungen unter 21 km/h gibt es keine Probe­zeit­ver­län­gerung.

Grund­sätzlich sollten Sie während der Probezeit immer besonders vorsichtig fahren, um sicher unterwegs zu sein und Ärger mit den Behörden zu vermeiden.