Blitzer! Was sind Lasermessgeräte?

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Blitzer? Was sind Lasermessgeräte

Die Funktionsweise der Lasermessgeräte

Abgesehen von den Radarmessungen sind Lasermessungen zur Geschwindigkeitserfassung von Fahrzeugen sehr verbreitet. Das Lasermessgerät sendet einen Infrarot-Lichtimpuls. Dieser wird von dem gemessenen Fahrzeug reflektiert und wieder vom Messgerät empfangen. Aus der zeitlichen Differenz zwischen Senden und Empfangen des Infrarotstrahls kann das Gerät die Entfernung und die Geschwindigkeit des Fahrzeugs berechnen. Die Messung dauert ca. eine halbe Sekunde, das Meßergebnis wird nach ca. einer bis zwei Sekunden auf dem Display angezeigt.

Obwohl es technisch möglich wäre, wird bei Lasermessungen kein Beweisfoto angefertigt. Das Meßergebnis wird auf dem Display des Messgeräts angezeigt und vom Meßbeamten abgelesen und in ein Meßprotokoll eingetragen. Wegen des fehlenden Fotos muss das gemessene Fahrzeug sofort angehalten und der Fahrer identifiziert werden.

Die Messung läuft folgendermaßen ab:

Der Meßbeamte visiert eine ebene Fläche an dem zu messenden Fahrzeug an, in der Regel das Nummernschild, löst die Messung aus und liest den gemessenen Wert auf einem Display ab. Dann wird der Wert handschriftlich in einem Meßprotokoll erfasst. Das Messgerät kann dabei in der Hand gehalten oder auf einem Stativ aufgebaut werden.

Wie bei Radarmessungen sind auch bei Lasermessungen zum Ausgleich von Meßtoleranzen bei Messungen bis 100 km/h ein Abschlag von 3 km/h und bei Messungen über 100 km/h ein Abschlag von drei Prozent der gemessenen Geschwindigkeit abzuziehen.

Blitzer? Die ordnungsgemäße Messung

a) Eichung

Das Gerät muss zum Zeitpunkt der Messung gültig geeicht sein. Dies ist anhand der in der Akte befindlichen Eichurkunde zu überprüfen.

b) Selbsttest

Vor der Messung müssen verschiedene Selbsttests durchgeführt und im Meßprotokoll mit Angabe der Uhrzeit dokumentiert werden. Zunächst ist der Display-Selbsttest durchzuführen (die Ziffernfolge 8888 erscheint auf dem Display), dann ist eine Zielerfassungskontrolle (horizontal und vertikal) durchzuführen und schließlich ist ein 0 km/h-Messung durchzuführen (ein ruhender Gegenstand wird anvisiert, das Display muss eine Geschwindigkeit von 0 km/h anzeigen). Soweit einer dieser Tests nicht ordnungsgemäß verläuft darf das Gerät nicht zur Messung verwendet werden.

c) Reichweite

Je größer die Entfernung ist, über die gemessen wurde, um so höher ist das Risiko messtechnischer Probleme (insbesondere mangelnde Zielgenauigkeit und Beeinflussung der Messung durch andere Fahrzeuge im Meßbereich). Probleme ergeben sich dabei insbesondere bei der Messung von Motorrädern (wegen der kleineren Zielfläche). Die maximal zulässige Reichweite beträgt 1000 Meter.

d) Bedienungs- und Übertragungsfehler

Das Messergebnis wird von dem zuständigen Beamten abgelesen und in ein Messprotokoll übertragen. Hierbei kann sich – insbesondere bei starkem Verkehr – ein Übertragungsfehler ergeben.

Die technische Fehlerquellen

a) Messwinkelfehler

Der Meßstrahl solle möglichst exakt der Fahrtrichtung des gemessenen Fahrzeugs entsprechen. Eine Winkelabweichung verringert die gemessene Geschwindigkeit und wirkt sich somit zugunsten des Fahrers des gemessenen Fahrzeugs aus. Meßwinkelfehler spielen daher in Bußgeldverteidigungen bei Lasermessungen keine Rolle.

b) Zuordnungsfehler

Je weiter das gemessene Fahrzeug entfernt ist, um so mehr weitet sich der Meßstrahl. In ca. 300 Meter Entfernung macht der Durchmesser des Meßstrahls ca. 75 cm bis 1 Meter aus. Je höher die Entfernung ist, um so größer ist die Gefahr der Beeinflussung des Meßstrahls durch andere Fahrzeuge. Bei Fahrzeugen mit stufiger Karosserie ist außerdem die Möglichkeit einer Stufenprofilmessung in Betracht zu ziehen.