Jährlich werden rund 3 Millionen Rotlichtverstöße gezählt. Doch nicht jede dabei gemessene Geschwindigkeitsüberschreitung muss zwingend korrekt sein.
So liegen jeder Messmethode bzw. Messsystem bestimmte Vorgaben vor, die eine Messung erst gültig machen, wenn die Vorgaben eingehalten wurden. Bei einer Laserpistole einen namhaften Herstellers zum Besipiel müssen der Messung neben anderen Punkten allein folgende Protokolldaten zu Grunde liegen:
Messgerättyp, Programmversion, Seriennummer, Eichgültigkeitsdauer, Messdatum und Zeitbereich, in dem Messungen erfolgt sind, Witterung, Verkehrsaufkommen (schwach/lebhaft/dicht) etc.
Für jede einzelne Messung müssen weiterhin unter Anderem folgende Angaben vorhanden sein:
Uhrzeit, Fahrzeugdaten (Fabrikat, Typ, Farbe, Kennzeichen), Messentfernung etc.
Weiterhin müssen auch für die Platzierung des Gerätes und die Erfassung des Fahrzeuges bestimmte Kriterien zu Grunde liegen. Sollte allein einer der genannten Punkte nicht erfüllt sein, so hat man als Anwalt die entsprechende Argumentationsmöglichkeiten vor Gericht.
Für die Verteidigung vor Gericht kann dazu ein Gutachten angefertigt werden. Die meisten Rechtschutzversicherungen übernehmen dafür die Kosten.
Die SZU GmbH hat sich daher mit einem Unternehmensbereich auf die Überprüfung und Erstellung von Gutachten bei Geschwindigkeitsüberschreitungen spezialisiert und konnte mit den erstellten Gutachten schon einigen Anwälten bei der erfolgreichen Verteidigung ihrer Mandanten helfen.
Mehr Infos unter 08638/9816025 oder per Mail über info@szu-gmbh.de