…oder wenn der Zeuge nicht einmal in der Lage ist, die Schweiz von Österreich zu unterscheiden…
Wenn es im Bußgeldverfahren ausschließlich auf die Aussage der Polizeibeamten ankommt (z.B. beim beobachteten Rotlichtverstoß) fragen Mandanten oft nach, ob es überhaupt Sinn macht, dagegen anzugehen, da das Gericht wohl eher den Polizeibeamten glauben wird. Dass es sich bei diesen Befürchtungen lediglich um ein Vorurteil handelt, zeigt beigefügtes Urteil aus unserer Mandatsbearbeitung sehr eindrucksvoll.
Weil weder wir noch die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt hatten, hätte das Gericht in diesem Fall von einer Begründung des Urteils absehen können. Glücklicherweise hat sich das Gericht hier entschieden, das Urteil dennoch zu begründen und zeigte damit anschaulich, dass sich das Gericht sehr gründlich mit den Aussagen der Polizeibeamten auseinander gesetzt hat. AG-Tiergarten-Urt-v-15.10.13