Berlin (DAV). Carsharing wird in Deutschland immer beliebter. Mit jeder kleinen Autotour schließt man aber einen Vertrag mit dem Anbieter ab. Solange der Zustand des Wagens gut dokumentiert wird, entstehen jedoch keine Probleme, beurteilt die Deutsche Anwaltauskunft.
Zumindest mit der Anmeldung bei einem der Carsharing-Anbieter sollte man das Kleingedruckte im Vertrag gelesen haben. Insgesamt bewertet Rechtsanwältin Ulrike Dronkovic von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) diese Verträge aber durchaus positiv und sieht keine versteckten Klauseln, die potenziellen Fahrern teuer zu stehen kommen könnten. „Enthalten sind in den verschiedenen Vertragswerken der Anbieter eine Haftpflicht- und eine Vollkaskoversicherung. Lediglich die Selbstbeteiligung im Schadensfall kann variieren.“ Bei den beiden größten Carsharing-Anbietern liegt sie bei 500 bzw. 750 Euro.
Problematischer sind kleinere Schäden, die erst auf den zweiten Blick auffallen. Hierzu rät Dronkovic: „Um auf der sicheren Seite zu sein, ist es erforderlich, dass man den Zustand des Wagen per Foto dokumentiert, am besten von jeder Seite einmal.“ Und das sowohl vor als auch nach der Fahrt.
Zum Video „Carsharing: Der Vertragsquickie“: http://anwaltauskunft.de/magazin/mobilitaet/auto/64/carsharing-der-vertragsquickie/
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