EU-Halterdatenaustausch in Deutschland umgesetzt

Seit dem 31.08.2013 ist der neue § 37b StVG in Kraft. Die Vorschrift dient der innerstaatlichen Umsetzung der EU-Richtlinie 2011/82/EU. Diese sieht die Einrichtung eines europäischen Datenaustauschs im Rahmen der grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, die die Straßenverkehrssicherheit gefährden, vor.

Künftig können die Mitgliedsstaaten untereinander grenzüberschreitend elektronisch Informationen austauschen, insbesondere Vorname und Name eines Fahrzeughalters, Adresse, Geschlecht, Geburtsdatum und Geburtsort. Damit soll die Ahndung von Verkehrsverstößen erleichtert werden, die mit einem in einem anderen Mitgliedstaat zugelassenen Fahrzeug im Inland begangen werden.

Beispiel: Der deutsche Verkehrsteilnehmer V. befährt mit seinem Kfz mit dem Kennzeichen M-OO… die Autobahn A2 in Belgien. Er wird dort bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung mittels Radar gemessen. Die belgischen Behörden können dann über das Kennzeichen beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg die Halterdaten ermitteln. Hierzu bedient man sich des europäischen Fahrzeug- und Führerscheininformationssystem EUCARIS (EUropean Car and Driving Licence Information System). Es dient als technische Plattform für diverse Datenaustauschverfahren, u.a. auch im Rahmen der oben erwähnten Richtlinie.

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