Verkehrsrecht Saarlouis: Anspruch auf Erstattung der Akteneinsichtspauschale auch bei unstreitigem Unfallhergang – Urteil des Amtsgerichts Saarlouis vom 19.12.2025

Sachverhalt:

In einer Unfallsache hatten wir, wie es „de lege artis“ zu geschehen hat, Akteneinsichtsgesuch bei der Polizei gestellt und hierfür wurden uns Kosten in Höhe von 14,28 € berechnet

Das Problem:

Die gegnerische Versicherung teilte mit, dass sie diese Kosten nicht übernehmen wolle, weil sie die Akte nicht angefordert hätte.

Auf unseren Hinweis, dass es zu den Pflichten des Rechtsanwaltes gehört, diese Akteneinsicht von Anfang an anzufordern und dies damit Rechtsverfolgungskosten darstellen, die selbstverständlich zu erstatten sind, ging die Gegenseite nicht ein und blieb – wie leider in vielen Fällen – auch hier stur.

Das Urteil:

Die Versicherung wurde zur Zahlung der Akteneinsichtspauschale verurteilt und muss nunmehr nicht nur die 14,28 € zuzüglich Zinsen zahlen sondern Prozesskosten, die ein Vielfaches dessen ausmachen, was ursprünglich geschuldet war.

U.a. legt das Gericht wie golgt dar;

„Zu den grundsätzlich gem. § 249 BGB erstattungsfähigen Kosten gehören auch die Kosten der Rechtsverfolgung, mithin insbesondere die Rechtsanwaltskosten. Zu diesen wiederum gehören in Verkehrsunfallsachen regelmäßig auch die Kosten, die durch die Anforderung der Ermittlungsakte entstehen. Denn die Einsichtnahme in die Ermittlungsakte ist regelmäßig Voraussetzung für eine umfassende rechtliche Bewertung des Verkehrsunfallgeschehens durch den Rechtsanwalt, mit dem Ziel Schadenersatzansprüche des Geschädigten zügig geltend machen zu können.“

Es verwundert immer wieder, wie Versicherer bei ihrer Regulierung wirtschaftliche Gesichtspunkte offensichtlich vollständig außer Acht lassen.

Das Aktenzeichen und die Urteilsgründe werden wir zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlichen.

Über den Autor:

Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Saarlouis. Rechtsanwalt Spiegelhalter hilft in allen Fragen des Verkehrsrechts insbesondere bei der unbürokratischen Unfallabwicklung (auch per Web-Akte), Bußgeld, Führerscheinproblemen, Punkten in Flensburg usw.

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