Der Sachverhalt: Nach einem Unfall mit einem Totalschaden ließ der Geschädigte ein Sachverständigengutachten erstellen, das insofern Mängel aufwies, als in dem Gutachten nicht, wie vom BGH gefordert, drei regionale Restwerte mitaufgenommen wurden, letztlich die Restwertermittlung fehlte. Das Urteil: Das OLG Schleswig stellte in dem genannten Urteil klar, dass solche Kosten für die Einholung eines Gutachtens [...]weiterlesen