Der Fall: Unsere Mandantin erlitt bei einem Verkehrsunfall einen Totalschaden an ihrem KFZ. Der Wiederbeschaffungswert des rund 11 Jahre alten KFZ betrug 11.800,00 € brutto. Wir machten daher den Wiederbeschaffungsaufwand ausgehend von einem Nettobetrag in Höhe von 11.587,28 € geltend, da vergleichbare KFZ im Handel nur differenzbesteuert angeboten werden. Das Problem: Die Versicherung zog beim [...]weiterlesen