Seit Jahren kämpfen Anwälte, Sachverständige und Betroffene um die Rohmessdaten in OWi‑Verfahren. Und sie werden seit Jahren von PTB und Geräteherstellern immer wieder damit abgespeist, dass nur der »geeichte Messwert« zähle. Nichts anderes. Nichts. Gar nichts!
Wirklich gar nichts?
Mithilfe unserer Informatiker konnte VUT nachweisen, dass die aktuelle Auswertesoftware für das Messgerät ES 8.0 über einen Algorithmus verfügt, der nach Abschluss der Messung (also nachdem der »geeichte Messwert« existiert) Rohmessdaten auf das Vorhandensein von LED‑Einflüssen überprüft, und entsprechende Verwertungen (unter Umständen) unterdrückt.
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https://vut-verkehr.de/aktuelles/77/der-beweis—hersteller-nutzt–nach-der-messung–rohmessdaten–die-betroffenen-vorenthalten-werden–1-3-