Monat: Januar 2021

Verkehrsrecht Saarland: in einem Bußgeldverfahren hat der Betroffene das Recht, Zugang zu den Messdaten zu erhalten, um eine erfolgte Geschwindigkeitsmessung überprüfen zu können (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12.11.2020 – 2 BvR 1616/18)

Verfasser: am 25. Januar 2021

Rechtsanwalt Klaus SpiegelhalterDer saarländische Verfassungsgerichtshof ist für seine Entscheidung bezüglich der Rohmessdaten siehe hierzu: https://schadenfixblog.de/2019/08/01/ohne-rohmessdaten-kein-faires-verfahren-mehr-dazu-in-unserem-youtube-video/ von manchen Seiten erheblich kritisiert worden. Auch wenn der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein etwas anderer Sachverhalt zugrunde lag, dürfte sich der saarländische Verfassungsgerichtshof bestätigt fühlen. Auch das Bundesverfassungsgericht hält es für erforderlich, dass der Betroffene Zugang zu den Rohmessdaten erhält, um sich [...]weiterlesen