Verkehrsrecht Saarland: in einem Bußgeldverfahren hat der Betroffene das Recht, Zugang zu den Messdaten zu erhalten, um eine erfolgte Geschwindigkeitsmessung überprüfen zu können (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12.11.2020 – 2 BvR 1616/18) Verfasser: Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter am 25. Januar 2021