Achtung – Geändertes Vorgehen in Rheinland – Pfalz zur Sperrfristverkürzung nach erstmaliger Alkoholfahrt

Wichtig: unverändert Verkürzung der Sperre im Rahmen des Verfahrens nach § 69 a Abs. 7 StGB nach Teilnahme an einer Schulung nach dem Modell „Mainz 77“.

Die Verkürzung der Sperrfrist erfolgte in Rheinland – Pfalz bisher nach rechtskräftiger Verurteilung auf dem Gnadenweg. Dieses Verfahren wurde bereits mit Schreiben des Justizministeriums/Strafrechtsabteilung vom 5.11.2018 außer Kraft gesetzt. Zukünftig wird eine Verkürzung der Sperrfrist in Rheinland – Pfalz im Rahmen des Verfahrens nach § 69 a Abs. 7 StGB erreicht.

Damit wird das Vorgehen an die Praxis in anderen Bundesländern (z.B. Baden – Württemberg) angeglichen, zumal nach der Rechtsprechung die Fristverkürzung nach der Teilnahme an einem Nachschulungskurs nach dem Modell „Mainz 77“ ein typischer Anwendungsfall dieser Vorschrift ist.

Bitte beachten Sie:
Aufgrund wiederholter Anfragen, ob das Modell Mainz 77 in Rheinland – Pfalz abgeschafft worden sei, möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass mit dieser neuen rechtlichen Handhabung in der Sache keine Änderungen verbunden sind. Der Unterschied besteht lediglich im Wegfall des Gnadenverfahrens.

Die nach der Kursteilnahme ausgestellte Bescheinigung kann weiterhin mit dem Antrag auf Sperrfristverkürzung der Staatsanwaltschaft vorgelegt werden, die den Antrag mit einer entsprechenden Stellungnahme an das Gericht weiterleitet. Damit kann unverändert eine Verkürzung der Dauer des Führerscheinentzugs von in der Regel 2 Monaten erreicht werden.

Das Modell Mainz 77 wird von TÜV SÜD Pluspunkt in Rheinland – Pfalz an folgenden Standorten angeboten:

Kaiserslautern: Eisenbahnstraße 23-25 („Fuchsbau“), 67655 Kaiserslautern
Trier: Christophstraße 1, 54290 Trier

In Baden-Württemberg (Standorte z.B. in Mannheim, Kaiserring 2-6, 68161 Mannheim, Karlsruhe, Freiburg , Heilbronn, Ravensburg, Singen, Stuttgart)

Im Saarland (Standort: Saarbrücken, Dudweiler Straße 22, 66111 Saarbrücken) hat sich am bisherigen Verfahren nichts geändert.

Weitere Infos unter www.tuev-sued.de/pluspunkt
Axel Uhle – axel.uhle@tuev-sued.de – 0621 – 83 25 09 58