Immer wieder gelingt es uns, in Fällen, in denen Mandanten mit dem Vorwurf der Fahrerflucht konfrontiert werden, bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung zu erreichen, indem wir mithilfe eines - von einem öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter erstellten - Sachverständigengutachtens nachweisen, dass der Unfall für unseren Mandanten weder visuell noch auditiv noch taktil wahrnehmbar war bzw. [...]weiterlesen