Verbringungskosten

Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung sind immer wieder Gegenstand der außergerichtlichen Schadenregulierung mit einer Versicherung. Vielfach führen Sachverständige die Verbringungskosten in dem Sachverständigengutachten als Schadensposition an, aber Versicherungen führen oft aus, dass diese Schadensposition nicht zu erstatten sei. Vielmehr seien Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung nicht zu erstatten, denn Verbringungskosten seien nur zu erstatten, wenn diese konkret anfallen würden. Dies ist so nicht richtig.

Was sind Verbringungskosten?

Verbringungskosten sind diejenigen Kosten, die anfallen, wenn Ersatzteile von der Kfz-Werkstatt oder dem Autohaus in die Lackiererei verbracht werden. Es versteht sich von selbst, dass hierfür Kosten anfallen, denn es entstehen Arbeitskosten und Transportkosten für die Verbringung der Ersatzteile, die erst in der Lackiererei bearbeitet werden können.Man könnte auch sagen, dass Verbringungskosten immer dann anfallen, wenn die Kfz-Werkstatt nicht über eine eigene Lackiererei verfügt. Diese Kernfrage ist daher der Ausgangspunkt, ob auch in Ihrem Schadensfall Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung zu erstatten sind.

Gibt es Rechtsprechung zu den Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung?

Ja, es gibt eine Vielzahl von Beispielen für Rechtsprechung zu den Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung. Ob diese Rechtsprechung auch auf Ihrem Fall anzuwenden ist, ist jedoch eine Frage des Einzelfalls, denn in den meisten Gerichtsverfahren zu den Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung wird ein Sachverständiger der Frage nachgehen, ob die Mehrzahl der Kfz-Werkstätten in der regionalen Umgebung diese Verbringungskosten in Rechnung stellen.

Daher wäre es zum Beispiel nicht zulässig darauf zu schließen, dass z. B. auch BMW Verbringungskosten erhebt, nur, weil dies bei Mercedes bereits gerichtlich entschieden wurde. Es kommt also auf den Einzelfall und die konkreten Werkstätten Ihres Fahrzeugtyps an. Wer anderes behauptet, hat sich nicht wirklich mit dieser Schadensposition der Verbringungskosten auseinandergesetzt.

Muss geklagt werden, damit die Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung erstattet werden?

Nein, es muss nicht in jedem Fall geklagt werden, damit die Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung erstattet werden. Aus Erfahrung können wir Ihnen sagen, dass eine Vielzahl von Versicherungen auf ein erstes anwaltliches Schreiben die Verbringungskosten auch bei fiktiver Abrechnung nachregulieren. Der Grund ist einfach der, dass die Versicherung im Hinterkopf hat, dass notfalls auch eine Klage eingereicht wird, was mit nicht unerheblichen Kosten verbunden sein kann.

Fazit zu den Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung

Es lohnt sich in jedem Fall, ein anwaltliches Forderungsschreiben verfassen zu lassen, wenn die Versicherung die Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung gekürzt hat. Dies geschieht insbesondere bei den Prüfberichten von CarExpert und ControlExpert.