UPE-Aufschläge

UPE-Aufschläge bzw. der UPE-Aufschlag gehört zu einer umstrittenen Schadensersatzposition nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall. Insbesondere bei der fiktiven Abrechnung wenden gegnerische Haftpflichtversicherungen immer wieder ein, dass diese Schadensersatzposition nicht zu erstatten sei. Allerdings ist es so, dass UPE-Aufschläge in den Sachverständigengutachten regelmäßig als Schadensposition aufgeführt sind. Man kann sich insoweit auch merken, dass sämtliche im Sachverständigengutachten aufgeführten Schadensersatzpositionen von der gegnerischen Haftpflichtvericherung zu erstatten sind. Lassen Sie sich nicht von den Prüfberichten der Firmen Carexpert und ControlExpert auf das Glatteis führen.

Was sind UPE-Aufschläge?

UPE-Aufschläge sind die unverbindlichen Preisempfehlungen der Hersteller. Es handelt sich um Aufschläge auf die Ersatzteile, wie sie von den Herstellern berechnet werden. Man könnte auch sagen, dass UPE-Aufschläge immer dann anfallen, wenn das Autohaus Ersatzteile nach dem Autounfall beim Hersteller bestellen muss.

 Die Kernfrage ist also, ob für Ihr konkretes Fahrzeug vom Hersteller solche Aufschläge berechnet werden, wenn Ersatzteile an Ihre Markenwerkstatt in Ihrer Region geliefert werden. Sprich, werden allen Werkstätten und Autohäusern in Ihrer Region solche UPE-Aufschläge berechnet?

UPE-Aufschläge: Gibt es Rechtsprechung?

Ja, es gibt eine Vielzahl von Beispielen für Rechtsprechung zu UPE-Aufschlägen. Es ist jedoch nicht sinnvoll, exemplarisch auf diese Urteile zu UPE-Aufschlägen zu verweisen, denn es kommt auf den Einzelfall an. Es gilt jedoch der Grundsatz, dass diese Kosten zu ersetzen sind, wenn sie vom Sachverständigen im Sachverständigengutachten ermittelt worden sind.

Muss geklagt werden, damit die UPE-Aufschläge erstattet werden?

Nein, es muss nicht in jedem Fall geklagt werden, damit die UPE-Aufschläge erstattet werden. Aus Erfahrung können wir Ihnen sagen, dass eine Vielzahl von Versicherungen auf ein erstes anwaltliches Schreiben die UPE-Aufschläge nachregulieren.

Fazit zu UPE-Aufschlägen bei fiktiver Abrechnung

Es lohnt sich in jedem Fall, ein anwaltliches Forderungsschreiben verfassen zu lassen, wenn die Versicherung die UPE-Aufschläge gekürzt hat.

Scheuen Sie sich nicht den Weg zum Anwalt, denn es entstehen Ihnen keine Kosten für ein anwaltliches Forderungsschreiben, denn die Rechtsanwaltskosten sind Teil des Schadensersatzes, den die gegnerische Versicherung zu zahlen hat. Wir sagen immer, Kleinvieh macht auch Mist und man sollte sich es nicht gefallen lassen, wenn diese Schadenposition der UPE-Aufschläge durch die Versicherung gekürzt wird.

Die Beauftragung von CarRight.de ist kostenlos, aber in der Regel nicht umsonst.