Schmerzensgeld und Schleudertrauma
Schmerzensgeld ist die Entschädigung und das Schleudertrauma die Unfallfolge. Schmerzensgeld nach Schleudertrauma kann immer dann verlangt werden, wenn man nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall körperlich beeinträchtigt und geschädigt wurde.
Das Schleudertrauma ist eine der häufigsten Unfallfolgen. Ca. 400.000 Mal wird diese Verletzung der Halswirbelsäule nach einem Verkehrsunfall von Ärzten diagnostiziert. Insbesondere nach Auffahrunfällen kommt es zu dem s.g. Schleudertrauma.
Schmerzensgeld, Schleudertrauma und Schweigepflichtentbindungserklärung
Damit der Schmerzensgeldanspruch bei der Versicherung beziffert werden kann, muss man seinen behandelnden Arzt von der Schweigepflicht entbinden. Dies gilt deswegen, weil man als Geschädigter nachweispflichtig ist, dass ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht. Hierfür benötigt man einen s.g. Arztbericht, der wiederum voraussetzt, dass der Arzt von der Schweigepflicht entbunden ist. Ohne einen entsprechenden Arztbericht kann kein Schmerzensgeld geltend gemacht werden.
Schmerzensgeld und Arztbericht bei Schleudertrauma
In dem Arztbericht sind die konkreten Verletzungen, z.B. Arbeitsunfähigkeit sowie Arbeitsbeeinträchtigung, aufgeführt. Auch beinhaltet der Arztbericht eine konkrete Diagnose, die häufig Schleudertrauma lautet. Ausgehend von der Arbeitsunfähigkeit und der Dauer der Arbeitsunfähigkeit wird dann das Schmerzensgeld anhand von Schmerzensgeldtabellen bei der Versicherung beziffert.
Schmerzensgeldtabelle und Schleudertrauma
Es gibt die s.g. Schmerzensgeldtabelle. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Schmerzensgeld tabellarisch aus dieser Schmerzensgeldtabelle abgelesen werden kann. Vielmehr handelt es sich um eine von der Rechtsprechung entwickelte Tabelle mit vergleichbaren Urteilen, in denen Schmerzensgeld zugesprochen wurde. Man kann also das Schmerzensgeld nicht thematisch an der Schmerzensgeldtabelle bemessen. Vielmehr kommt es auf den konkreten Einzelfall, z.B. Alter, Vorerkrankungen und direkte Beeinträchtigung, an.
Schmerzensgeld – was die Höhe des Schmerzensgeldes beim Schleudertrauma beeinflusst
Die Höhe des Schmerzensgeldes wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst. Besteht z.B. ein Mitverschulden, so wird das Schmerzensgeld prozentual gekürzt. Die Versicherungen werden jedoch auch versuchen, einen eventuellen Vorschadenseinwand geltend zu machen. Sollte sich nämlich herausstellen, dass bereits Vorerkrankungen bestanden, so wird die Versicherung versuchen, dies als Grund dafür zu nehmen, den Schmerzensgeldanspruch zu kürzen. Dies ist jedoch insoweit nicht zulässig, sodass man sich auf diesen Versicherungstrick beim Schmerzensgeld nicht einlassen sollte.
Schmerzensgeld – Schmerzen und Verletzungen genau dokumentieren
Da Sie als Geschädigter gegenüber der Versicherung nachweispflichtig sind, bedarf es insoweit einer genauen Dokumentation der Schmerzen und der Beeinträchtigungen. Hierfür dient zum einen der Arztbericht aber auch ein Schmerztagebuch kann insoweit hilfreich sein. Dies gilt insbesondere deswegen, weil neben dem Schmerzensgeldanspruch auch noch ein Anspruch auf Haushaltsführungsschaden besteht.
Fazit – Schmerzensgeld und Schleudertrauma
Für die Beantragung des Schmerzensgeldes ist es notwendig, einen ärztlichen Heilbehandlungsbericht bei der Versicherung vorzulegen. Anhand dieses Berichtes wird das Schmerzensgeld beziffert. Hilfreiche Anhaltspunkte gibt die Schmerzensgeldtabelle. Sollten Sie unsicher sein, wie Sie das Schmerzensgeld selber bei der Versicherung beantragen, so zögern Sie nicht, Kontakt aufzunehmen.
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist es so, dass die Anwaltskosten Teil des Schadensersatzanspruches sind. Dies bedeutet, dass Ihnen keine Kosten für die Beauftragung eines Anwalts bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeldansprüchen nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall entstehen.
Darüber hinaus ist es so, dass die anwaltlichen Gebühren, unserer Gebühren, prozentual zu dem Betrag steigen, der für Sie bei der Versicherung geltend gemacht wird. Wenn die Versicherung Ihr Schmerzensgeld kürzt, dann kürzt sie nicht nur Ihr Schmerzensgeld, sondern Sie kürzt auch an unseren Gebühren, weshalb wir darauf bedacht sind, sämtliche Ansprüche geltend zu machen.
Schmerzensgeld und Schleudertrauma in der Rechtsprechung
- 500 € Schmerzensgeld, Geschädigter war 11 Tage arbeitsunfähig, AG Ludwigshafen, Urteil vom 19.07.2001.
- 1000 € Schmerzensgeld, Geschädigter war 6 Wochen arbeitsunfähig, LG Leipzig, Urteil vom 11.03.2009.
- 2500 € Schmerzensgeld, Geschädigter war 10 Wochen arbeitsunfähig, sowie ein weiteres Jahr um 20 % bzw. 15 % und 10 % eingeschränkt arbeitsfähig, Kammergericht Berlin, Urteil vom 03.09.2007.