Die Stadt Düsseldorf hat acht Rotlicht-Überwachungsanlagen vom Typ Traffiphot III abgeschaltet. Es hatte sich heraus gestellt, dass diese Rotlicht-Blitzer nicht mehr mit der Bauartzulassung konform sind. Konkret geht es um den Abstand der Induktionsschleifen.
Aktuell laufende Bußgeldverfahren will die Stadt Düsseldorf nach eigenen Angaben nicht weiter verfolgen. Viel interessanter ist die Frage, was mit den bereits abgeschlossenen Verfahren passiert.
Die Situation ähnelt der Kölner Blitzerpanne am Heumarer Dreieck. Dort ging es zwar um Geschwindigkeitsmessungen. Aber genau wie in Düsseldorf waren tausende Verfahren schon abgeschlossen, als die Panne auffiel. Die Stadt Köln hat in einem Ausgleichsverfahren Bußgelder an die Betroffenen erstattet. Allerdings konnten nicht alle Betroffenen dieses Verfahren in Anspruch nehmen.
Jedem Betroffenen kann nur angeraten werden, die Sache von einem verkehrsrechtlich spezialisierten Anwalt überprüfen zu lassen. Dies gilt für laufende wie für abgeschlossene Verfahren. Und dies gilt nicht nur für Düsseldorfer Fälle sondern für alle Rotlicht-Blitzer mit Traffiphot III.
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