Bisher gingen wir, wie wohl auch alle anderen Verfahrensbeteiligten, davon aus, dass jedes im amtlichen Verkehr eingesetzte Messgerät individuell und zweifelsfrei identifizierbar ist, nämlich anhand der Gerätenummer.
Auf diese Gerätenummer beziehen sich beispielsweise die allermeisten Messprotokolle. Auch und vor allem jedoch stellt die Gerätenummer die Verbindung zwischen Eichschein und einzelnem Messgerät her.
Bei Recherchen in unserer hausinternen Messgerätedatenbank ist jedoch ein Fall aufgetaucht, der diese Verknüpfung in Frage stellt.