Die Diskussion um Rohmessdaten hält unverändert an. Dass die Falldatei der Verteidigung zur Verfügung gestellt werden muss, schien sich gerade durchzusetzen. Aktuelle Entscheidungen bspw. des OLG Bamberg (Beschl. v. 24.08.17, Az.: 3 Ss OWI 1162/17) deuten jedoch eine erneute Kehrtwende in dieser Problematik an.
Umso wichtiger sind die aktuellen Erkenntnisse zu Messungen mit dem ES 3.0. Bei Messungen von Fahrzeugen, in denen anscheinend LED-Scheinwerfer verbaut waren, konnten wir neue Einwirkungen auf die Rohmessdaten entdecken…
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