Haushaltsführungsschaden

Anwalt für Verkehrsrecht

Haushaltsführungsschaden

Der Haushaltsführungsschaden ist der Anspruch auf Schadensersatz. Haushaltsführungsschaden wird dann von der gegnerischen Haftpflichtversicherung gezahlt, wenn jemand infolge eines Autounfalls eine Verletzung erleidet und eine Beeinträchtigung bei der Führung des Haushalts vorliegt. Der Haushaltsführungsschaden tritt neben die Ansprüche auf Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld oder aber auch Verdienstausfall. Der Haushaltsführungsschaden ist eine Schadensposition, die vielfach bei der Berechnung des Schadensersatzanspruchs und des Schmerzensgeldes unberücksichtigt bleibt.

Voraussetzungen für einen Haushaltsführungsschaden

Voraussetzung für den Haushaltsführungsschaden ist eine Verletzung des Körpers bzw. eine Beeinträchtigung der Gesundheit. Es muss gleichfalls ein Mehrbedarf an Haushaltstätigkeiten bestehen. Durch die Verletzungen muss eine geminderte oder aufgehobene Fähigkeit vorliegen, durch den die Haushaltstätigkeiten nicht mehr, wie vor dem Unfall, ausgeübt werden können. Der hierdurch entstehende Schaden, etwa in Mehraufwendungen, ist der Haushaltsführungsschaden.

Berechnung des Haushaltsführungsschadens

Der Haushaltsführungsschaden wird grundsätzlich anhand von zwei verschiedenen Abrechnungswegen berechnet.

Konkreter Haushaltsführungsschaden

Erfolgt nach dem Unfall die Einstellung einer Ersatzkraft, dann sind die tatsächlich angefallenen Kosten bei der Versicherung geltend zu machen, sofern diese nicht von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Erforderlichkeit des betriebenen Aufwands konkret nachzuprüfen ist und man insoweit beweisbelastet ist. Es empfiehlt sich daher nicht, ohne vorherige Absprache mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung eine Person mit der Führung des Haushalts zu beauftragen, da dies mit nicht unerheblichen Kosten verbunden sein kann.

Fiktive Abrechnung des Haushaltsführungsschadens

Weitverbreitet beim Haushaltsführungsschaden ist jedoch die fiktive Abrechnung des Schadens. Dies ist immer dann der Fall, wenn keine Ersatzkraft eingestellt wird.

An dieser Stelle soll nicht auf umfangreiche Berechnungstabellen und Werke verwiesen werden, auf die sich die Rechtsprechung bezieht, wenn der Haushaltsführungsschaden fiktiv geltend gemacht wird. Dies gilt insbesondere deswegen, weil es sich nicht um gerichtliche Entscheidungen handelt. Vielfach wird nämlich bereits der Haushaltsführungsschaden fiktiv gegenüber der Versicherung im außergerichtlichen Bereich abgerechnet, sodass es gar nicht erst zu einer gerichtlichen Entscheidung und derartigen Auseinandersetzung kommt.

Haushaltsführungsschaden: Worauf kommt es an?

Wenn die Stundenzahl bei dem Haushaltsführungsschaden nicht konkret ermittelt werden kann, dann wird in der Praxis mit Schätzwerten gearbeitet. Es ist konkret darzulegen, wie der Haushalt gestaltet ist. Ausgehend vom konkreten Haushalt ist z. B. darzulegen, wie groß die Wohnung ist, wie viele Zimmer sie hat, ob ein Garten vorhanden ist oder aber wie viele Kinder im Haushalt leben. Es wird sodann dargelegt, welche Arbeiten die verletzte Person ansonsten ausgeführt hätte. Fragebögen zum Haushaltsführungsschaden beinhalten daher auch immer einen umfangreichen Fragenkatalog zu Ihrem konkreten Haushalt.

Man kann sich also merken, dass im ersten Schritt zunächst der konkrete Haushalt für die Bemessung des Haushaltsführungsschadens maßgeblich ist.

Haushaltsführungsschaden: Vergleich zwischen den Tätigkeiten nötig

Die Berechnung des Haushaltsführungsschadens ergibt sich sodann aus einem Vergleich zwischen den Tätigkeiten vor und nach dem Autounfall. Wenn Sie z. B. aufgrund einer Verletzung des rechten Armes nunmehr eine Stunde Mehraufwand für das Bügeln der Hemden gehabt haben, dann ist dies auch so konkret der Versicherung mitzuteilen. Die Berechnung erfolgt in der Gestalt, dass sämtliche Tätigkeiten im Haushalt aufgeführt werden. Dazu gehört das Säubern der Wohnung, des Gebäudes, Reinigen des Badezimmers, Einkaufen sowie weitere Tätigkeiten, die rund um den Haushalt anfallen.

Haushaltsführungsschaden: Stundenlohn

Es gibt eine Vielzahl von Tabellen, die den Netto-Lohn berechnen. An dieser Stelle soll nicht dargelegt werden, ob die fiktiven Stundenlöhne beim Haushaltsführungsschaden bei der Rechtsprechung nun fiktiv € 6,92 oder aber € 7,50 betragen. Eingebürgert hat sich bei Versicherungen insoweit, dass für einfache Tätigkeiten diesseits ein Betrag von € 12,00/Stunde verlangt wird. Man sollte insgesamt nicht vergessen, dass der Haushaltsführungsschaden neben das Schmerzensgeld tritt. So wird der Haushaltsführungsschaden als fiktiver Schadensersatz neben dem Schmerzensgeld geleistet. Man darf auch nicht vergessen, dass Sachbearbeiter bei der Versicherung dergestalt arbeiten, dass diese eine gewisse Fallzahl zu bearbeiten haben. Es kann also durchaus vorkommen, dass, wenn diesseits ein Stundenlohn von € 12,00 angesetzt wird, dies von der Versicherung im außergerichtlichen Bereich reguliert wird, obwohl die Rechtsprechung geringere Beträge beim Haushaltsführungsschaden ansetzen würde.

Haushaltsführungsschaden nicht verkomplizieren

Insgesamt finden sich eine Vielzahl von Rechtsprechungsübersichten, Tabellen und Fallentscheidungen zum Haushaltsführungsschaden. Diese sind jedoch mit dem Einzelfall kaum vergleichbar, da es, wie bereits dargelegt, auf die konkreten Verletzungen und den konkreten Haushalt ankommt. Kein Haushalt und keine Verletzung wird mit bereits entschiedenen Fällen zum Haushaltsführungsschaden konkret vergleichbar sein.

Haushaltsführungsschaden – was macht der Anwalt?

Die Erforschung des Haushaltsführungsschadens erfolgt dergestalt, dass mit Ihnen besprochen wird, wie Ihr konkreter Haushalt aussieht. Es geht um die Familienmitglieder, Angehörigen und Ihre Wohnsituation insgesamt. Sodann wird im Abgleich mit den ärztlichen Heilbehandlungsberichten und den Beeinträchtigungen vom Verkehrsunfall durchgegangen, welche Tätigkeiten konkret eingeschränkt gewesen sind. Ausgehend hiervon wird überlegt, wie lange Sie z. B. für das Reinigen der Wohnung vor dem Verkehrsunfall gebracht haben. Dann wird dargelegt, wie lange Sie z. B. für das Reinigen durch die Verletzungen mehr gebraucht haben bzw. mehr Zeit aufgewandt haben. Dieser zeitliche Mehraufwand bildet den fiktiven Haushaltsführungsschaden. Dies wird sodann umgerechnet in redliche Arbeitszeit und in Stunden. Anhand der Stundenzahl wird dann der Haushaltsführungsschaden zunächst mit einem Betrag von € 12,00/Stunde gegenüber der Versicherung beziffert.

Zusammengerechnet ergibt der zeitliche Mehraufwand den Haushaltsführungsschaden.

Haushaltsführungsschaden – warum zum Anwalt?

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall empfiehlt es sich immer, einen Anwalt zurate zu ziehen. Dies gilt insbesondere deswegen, weil die Anwaltskosten Teil des Schadensersatzanspruchs sind. Dies bedeutet, dass Ihnen für die Einschaltung eines Anwalts keine Kosten entstehen. Lassen Sie sich daher bei der Ermittlung und Berechnung des Haushaltsführungsschadens anwaltlich beraten.

Anzumerken ist auch, dass die anwaltlichen Gebühren prozentual zu dem geltend gemachten Schadensersatzanspruch steigen. Dies bedeutet, dass – je mehr Schadensersatzanspruch für Sie geltend gemacht werden kann – diesbezüglich natürlich auch die anwaltlichen Gebühren steigen.

Je höher daher der letztlich gezahlte Haushaltsführungsschaden ist, desto höher sind auch die anwaltlichen Gebühren, die ebenfalls von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu tragen sind.

Aus anwaltlicher Sicht kann nur empfohlen werden, die Berechnung des Haushaltsführungsschadens einem Fachmann zu überlassen, da der Haushaltsführungsschaden regelmäßig neben dem Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld tritt, sodass bei der Geltendmachung des Haushaltsführungsschadens bereits eine Vielzahl von weiteren Schadenspositionen bei der Berechnung Ihrer Ansprüche zu berücksichtigen sind.

Hüten Sie sich insbesondere davor, wenn die Versicherung Ihnen vorschnell eine Vergleichs- und Abfindungserklärung zusenden will. Diese sollten unbedingt anwaltlich geprüft werden.

Für Rückfragen nehmen Sie bitte unverbindlich Kontakt auf. Vergessen Sie nicht, dass Sie es aufseiten der gegnerischen Haftpflichtversicherung ebenfalls mit Fachleuten zu tun haben, die regelmäßig mit Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeldansprüchen befasst sind. Das Gebot der Waffengleichheit gebietet insoweit die Einschaltung eines Anwalts für Verkehrsrecht.