Yves Junker ist jetzt ADAC Vertragsanwalt

Rechtsanwalt Yves Junker genießt das Vertrauen des ADAC. Seit dem 01.11.2016 ist er Teil der ADAC Vertragsanwaltschaft. Als ADAC Vertragsanwalt berät er die Mitglieder des ADAC in verkehrs- und verbraucherrechtlichen Fragen (letztere mit Bezug zum Verkehrsrecht). Selbstverständlich können sich auch Nicht-ADAC-Mitglieder vertrauensvoll an RA Yves Junker wenden und von seiner mehr als 15-jährigen Erfahrung im Verkehrsunfallrecht, Verkehrsstrafrecht, Bußgeldgeldrecht und Führerscheinrecht profitieren.