Rechtsanwalt Yves Junker genießt das Vertrauen des ADAC. Seit dem 01.11.2016 ist er Teil der ADAC Vertragsanwaltschaft. Als ADAC Vertragsanwalt berät er die Mitglieder des ADAC in verkehrs- und verbraucherrechtlichen Fragen (letztere mit Bezug zum Verkehrsrecht). Selbstverständlich können sich auch Nicht-ADAC-Mitglieder vertrauensvoll an RA Yves Junker wenden und von seiner mehr als 15-jährigen Erfahrung im Verkehrsunfallrecht, Verkehrsstrafrecht, Bußgeldgeldrecht und Führerscheinrecht profitieren.