1. Der Anwalt für Verkehrsrecht in der Schadenregulierung
Sobald Sie einen Verkehrsunfall hatten, ergibt es Sinn einen Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. Dies hat mehrere Gründe. Der Anwalt ist der einzig staatlich legitimierte Fachmann für die rechtliche Beratung und Vertretung der Bürger.
Die Regulierung von Unfallschäden und die Lösung aller mit einem Unfall in Zusammenhang stehenden Probleme ist eine nur schwer überschaubare Spezialmaterie.
Bei der Schadensregulierung sind regelmäßig nicht nur die konkreten Umstände des Einzelfalles zu beachten, sondern darüber hinaus auch umfangreiche gesetzliche Bestimmungen und die zu den einzelnen Teilfragen ergangene Rechtsprechung. Dieses komplexe Rechtsgebiet kann in seinem gesamten Umfang allein der Rechtsanwalt für Verkehrsrecht vollständig überschauen.
2. Anwälte sorgen für Vorteile beim Verkehrsunfall
Vorab, die Beauftragung eines Anwaltes für Verkehrsrecht ist bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall kostenlos. Die Kosten werden von der gegenerischen Versicherung getragen.
Darüber hinaus ist es so, dass die Anwaltsgebühren prozentual zu dem Betrag steigen, der von der Versicherung im Rahmen der Schadenregulierung gezahlt wird. Dies bedeutet, dass wir sämtliche Tricks der Versicherungen kennen, denn die Versicherung spart nicht nur an Ihrem Schaden, sondern wir würden auch auf ein Teil der Gebühren verzichten, wenn nicht sämtliche Schadenpositionen geltend gemacht werden.
Auch ist es so, dass zum Beispiel unseriöse Versicherungen oftmals versuchen, Ihre Forderungen durch eine für Sie ungünstige Mithaftungsquote zu reduzieren. Als Anwälte für Verkehrsrecht grenzen dieses Risiko ein.
3. Der Anwalt für Verkehrsrecht hat den Gesamtüberblick
Alle Fronten gleichzeitig im Blick zu haben und zu wissen, was wann zu tun das Beste ist, ist gar nicht so einfach. Als Anwälte für Verkehrsrecht behalten den Überblick.
Wenn Sie in einen Unfall verwickelt worden sind, haben Sie an mehreren Fronten gleichzeitig zu kämpfen. Wer zahlt was?
Ihr Unfallgegner, der Halter des gegnerischen Fahrzeugs, dessen Haftpflichtversicherung, Ihre eigene Haftpflicht- und Kaskoversicherung, vielleicht sogar der Halter des von Ihnen gefahrenen Fahrzeugs, verletzte Beteiligte, deren zuständige Sozialversicherungsträger usw. Alle verfolgen sie auf unterschiedlichen Wegen verschiedene Interessen. Dies gehört zu den kompliziertesten Dingen nach einem Unfall, gegenüber jedem einzelnen Gegner und Beteiligten die richtige Strategie zu wählen und sich dabei nicht in Widersprüche zu verwickeln.
4. Anwälte für Verkehrsrcht schützen vor der Versicherung
„Nur wer sich durch einen Anwalt für Verkehrsrecht vertreten lässt, hat im Schadensfall die besten Karten. Versicherungen haben bei der Schadensabwicklung das eigene Interesse im Auge und nicht das des Geschädigten,” so Rechtsanwalt Hans-Jürgen Gebhardt, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein.
Oftmals werde übersehen, dass es sich bei der gegnerischen Versicherung um die gegnerische Partei handele, die ausschließlich den eigenen Interessen diene. Versicherungen würden Schäden zwar schnell regulieren, doch beziehe sich dies meistens auf den Blechschaden. Aus Unkenntnis wird dann oft auf Ansprüche, wie beispielsweise
- Haushaltsführungsschaden
- Verdienstausfall
- Wertminderung
usw. übersehen.
Seien Sie daher unbedingt auf der Hut, wenn Ihnen die Versicherung eine unkomplizierte Schadensabwicklung anbietet.
5. Anwälte sorgen für Schadensersatz und Schmerzensgeld nach Unfall
Bei den Versicherungen sind Sachbearbeiter und Anwälte beschäftigt, die sich mit der Abwicklung von Verkehrsunfällen bestens auskennen. Das Gleiche gilt für Polizei und Bußgeldbehörden, die sich auf ihre ganz eigene Art auf ihr Fachgebiet spezialisiert haben. Der Einzige, der nach einem Unfall unbekanntes Gebiet betritt, sind Sie.
Wegen des “Prinzips der Waffengleichheit” haben Sie daher nicht nur grundsätzlich Anspruch darauf, einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung Ihrer Forderungen zu beauftragen. Sie haben außerdem Anspruch darauf, die dabei entstehenden Kosten auch noch von dem Ersatzpflichtigen ersetzt zu bekommen. Anwaltskosten sind Teil des Schadensersatzanspruches. Das Prinzip der “Waffengleichheit” ist eine Essenz des Rechtsstaats. Verzichten Sie nicht ohne Not auf dieses grundlegende Recht und gehen Sie zum Anwalt für Verkehrsrecht.
6. Anwaltskosten als Schadenersatz
Nicht nur die gerichtlichen Anwaltskosten eines Unfallgeschädigten sind im Falle eines Obsiegens zu ersetzen, sondern auch die Kosten für die vorgerichtliche Tätigkeit des Anwalts. Angesicht der nicht mehr überschaubaren Rechtsprechung gibt es keinen rechtlich „einfach gelagerten Verkehrsunfall“ mehr. Daher haben diesen Anspruch nicht nur „einfache“ Verkehrsteilnehmer, sondern auch eine gewerbliche Autovermietung. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Kassel vom 30. Juni 2009 (AZ: 415 C 6203/08) weisen wir als Anwälte für Verkehrsrecht hin.
7. Versicherung bezahlt die Anwaltskosten
„Das Gericht hat ausdrücklich darauf hingewiesen, es sei bekannt, dass Versicherer selbst bei der Regulierung eindeutiger Haftungsfälle unter Missachtung obergerichtlicher Rechtsprechung mit ’juristischen Spitzfindigkeiten’ versuchen, die Höhe des Schadensersatzes zu drücken,“ erläutert Jörg Elsner, einer der DAV-Verkehrsrechtsanwälte. Es gebiete die „Maxime der Waffengleichheit“, dass der Geschädigte mit Hilfe eines Verkehrsrechtsanwalts den „hoch spezialisierten Rechtsabteilungen der Versicherer“ gegenüber tritt.
8. Anwalt für Verkehrsrecht „Maxime der Waffengleichheit“
Im vorliegenden Fall konnte eine gewerbliche Autovermietung erfolgreich die Übernahme der Anwaltskosten einklagen, die aufgrund der vorgerichtlichen Tätigkeit entstanden waren. Die Schuld an dem Unfall hatte unstreitig der Versicherte der beklagten Versicherung. Auch eine Autovermietung, die über keine eigene Rechtsabteilung verfüge, sei mit der Abwicklung von Schadensersatzansprüchen nicht so vertraut, dass sie auf anwaltliche Hilfe verzichten könne, so das Gericht. Für den Rechtsunkundigen gebe es keinen rechtlich „einfach gelagerten Verkehrsunfall“. Zudem würden die Versicherer in ihrer Korrespondenz bei der Berechnung in epischer Breite zahlreiche Gerichtsentscheidungen zitieren, die mit dem eigentlichen Fall nicht das Geringste zu tun hätten. Dies könne ein juristischer Laie jedoch nicht überblicken.
9. Anwalt für Verkehrsrecht: Kaufverträge, Leasingverträge und Reparaturverträge
Der Anwalt für Verkehrsrecht arbeitet nicht nur in der Schadenregulierung.
Das Verkehrsvertragsrecht beinhaltet Kaufverträge und Reparaturverträge rund um das Kraftfahrzeug sowie das Leasing von Kraftfahrzeugen. Bei Gewährleistung und Garantien sind erhebliche Unterschiede zwischen dem Kauf von Neufahrzeugen bzw. von Gebrauchtfahrzeugen zu beachten. Außerdem ist zwischen dem Kauf von einem Händler und dem Kauf von einer Privatperson zu unterscheiden. Bei auftretenden Mängeln sind die Gewährleistungsrechte der Nachbesserung, Minderung sowie des Rücktritts und Schadenersatzes zu prüfen. Für die Feststellung, ob es sich um einen Sachmangel oder alterstypischen Verschleiß handelt, ist ggf. ein außergerichtliches Gutachten oder ein gerichtliches selbständiges Beweisverfahren durchzuführen.
10. Der Anwalt für Verkehrsrecht und das Versicherungsrecht
Das Versicherungsrecht betrifft neben der Haftpflichtversicherung für KFZ, die im Schadenfall der Absicherung des Geschädigten dient, die Kaskoversicherung, die Schäden des Versicherten abdeckt. Die Kaskoversicherung kann als Vollkasko- oder mit geringerem Versicherungsschutz als Teilkasko abgeschlossen werden. Die Vollkaskoversicherung deckt auch selbstverschuldete Schäden, soweit diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden und es sich um einen durch Unfall verursachten Schaden handelt, ab. Eine Eintrittspflicht der KFZ Versicherung besteht grundsätzlich nicht bei einem Betriebsschaden, der durch einen rein inneren Vorgang, ohne plötzliche mechanische Einwirkung von außen entstanden ist.
11. Der Anwalt für Verkehrsrecht bei Verkehrsstraftaten und einem Strafbefehl.
Verkehrsstraftaten sind Straftaten mit Bezug zum Verkehr auf öffentlichem Verkehrsgrund, z. B. Verkehrsunfallflucht, fahrlässige Körperverletzung, Straßenverkehrsgefährdung, Nötigung und Trunkenheitsdelikte. Schon eine erhebliche Verkehrsstraftat kann Zweifel an der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs begründen, so dass die Straßenverkehrsbehörde eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) anordnen kann. Weitere Folgen können die Entziehung der Fahrerlaubnis, ein Fahrverbot, die Verlängerung der Probezeit und Eintragungen im Fahreignungsregister (Punkte, Vermerke) sein. Außerdem kann im Straßenverkehr der Führerschein unter Umständen von der Polizei beschlagnahmt werden. In bestimmten Fällen werden auch Tatmittel (z. B. Tatfahrzeug) eingezogen oder es ergeht ein Strafbefehl. Hier ist dann ein Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen.
Im Ordnungswidrigkeitenrecht geht es u.a. um Fälle, in denen man „geblitzt“ wurde, also Geschwindigkeitsverstöße, Abstandsunterschreitungen oder Rotlichtverstöße. Hier drohen Geldbußen, Eintrag im Fahreignungsregister (Punkte, Vermerke) und ggf. die Verlängerung der Probezeit. Da insbesondere ein Fahrverbot die berufliche Existenz gefährden kann, sollte dringend frühzeitig ein Anwalt für Verkehrsrecht eingeschaltet werden. Schon wenige Angaben, die man ohne solche anwaltliche Hilfe in der Überzeugung der Unschuld gegenüber der Polizei oder Behörde macht, können in nicht vorhersehender Weise nachteilig ausgelegt werden. Seit der Einführung des neuen Punktesystems am 01.05.2014 erfolgt ein Punkteeintrag bei einer Geldbuße ab 60,00 € (früher 40,00 €). Die Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgt bei 8 Punkten (früher 18 Punkten), wobei die Umrechnung der alten Punkte zu beachten ist.
12. Das Fahrerlaubnisrecht und der Anwalt für Verkehrsrecht
Beim Fahrerlaubnisrecht sind von besonderer persönlicher und beruflicher Bedeutung die Führerscheinprobleme durch Entziehung bzw. durch Verweigerung der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis (MPU). Hier berät der Anwalt für Verkehrsrecht über sämtliche Fragen im Zusammenhang mit Punkteeintragungen im Fahrerlaubnisregister, drohende Maßnahmen, Möglichkeiten des Punkteabbaus, Tilgungsfristen und die Löschung von Punkten.
Lassen Sie es bei Rechtsstreitigkeiten nicht darauf ankommen: Ein Anwalt für Verkehrsrecht hilft Ihnen zuverlässig, empfindliche Strafen abzuwehren, finanziell nicht übervorteilt zu werden und bei vertraglichen Ungereimtheiten.