Schmerzensgeld nach Autounfall
Ein Autounfall ist schnell passiert. Es stellen sich dann viele verschiedene Fragen.
Wann kann ein Geschädigter nach einem Autounfall Schmerzensgeld verlangen?
Schmerzensgeld und Schadensersatz nach einem Autounfall sind die Kernfragen der Unfallschadenregulierung. Der Geschädigte hat ein Schleudertrauma, ein HWS-Syndrom sowie eine starke Prellung davongetragen. Wie wird Schmerzensgeld geltend gemacht? Wonach bemisst sich das Schmerzensgeld nach einem Autounfall? Welche weiteren Schadenpositionen muss die Versicherung bezahlen.
Schmerzensgeldtabelle und Autounfall
Es existiert eine Schmerzensgeldtabelle bzw. besser gesagt es existieren verschiedene Schmerzensgeldtabellen wie z.B. die Celler-Tabelle. Es handelt sich hierbei um Sammlungen von Gerichtsurteilen. Dies bedeutet, dass es für eine bestimmte Verletzung bei einem Autounfall keinen festgeschriebenen Schmerzensgeldbetrag gibt.
Es kommt letztlich also immer auf den Einzelfall an und die konkret erlittenen Verletzungen, weshalb es bei Personenschäden ratsam ist, einen Fachmann, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu Rate zu ziehen.
Wonach bemisst sich das Schmerzensgeld nach einem Autounfall
Schmerzensgeld setzt erst einmal voraus, dass der Geschädigte Schmerzen erlitten hat. Dies bedeutet, dass eine Verletzung durch den Autounfall hervorgerufen worden sein muss. Ohne eine Verletzung gibt es auch kein Schmerzensgeld
Dies ist der generelle Rechtsgedanke beim Schmerzensgeld, denn dies stellt eine Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion für erlittene Schmerzen da. Typische Verletzungen sind hierbei Prellungen oder auch ein Schleudertrauma.
Das Schleudertrauma entsteht meistens bei einem klassischen Auffahrunfall, wenn die Geschwindigkeit abrupt abgebremst wird. Es handelt sich insoweit um einen kurzen aber heftigen Schlag, der sich in dem sog. Schleudertrauma niederschlägt. Typische Symptome sind Verspannungen der Nackenmuskulatur oder aber auch Schwindel und Übelkeit.
Pauschal lässt sich jedoch sagen, dass ein Schleudertrauma Schweregrad 1, also mit leichten Schmerzen und mehreren Tagen Arbeitsunfähigkeit ein Schmerzensgeld von ca. 500,00 € rechtfertigt.
In Einzelfällen kann das Schmerzensgeld aber deutlich höher sein, vor allem wenn man noch den Haushaltsführungsschaden hinzurechnet oder aber wenn der Geschädigte einen Dauerschaden von dem Autounfall davon trägt oder eine erhebliche Gesundheitsbeeinträchtigung vorliegt.
Was ist nach einem Autounfall notwendig, um den Anspruch auf Schmerzensgeld zu sichern?
Als Geschädigter sind Sie nachweispflichtig. Wer Ansprüche geltend macht muss auch die Voraussetzungen für den Anspruch vortragen. Ein einfaches behaupten, dass Schmerzen da gewesen sind, ist insoweit nicht ausreichend.
Es ist daher empfehlenswert, sich direkt nach dem Autounfall in ärztliche Behandlung zu begeben, damit die Verletzungen dokumentiert sind.
Wie wird Schmerzensgeld nach einem Autounfall geltend gemacht?
Der Schmerzensgeldanspruch wird bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend gemacht. Es ist insoweit ausreichend, seine Ansprüche unter Beifügung des ärztlichen Behandlungsberichtes bei der Versicherung nach dem Autounfall geltend zu machen. Dies nennt man das Anspruchstellerschreiben oder Schadensbezifferungsschreiben.