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Geblitzt in der Probezeit: Führerschein in Gefahr?
Geblitzt in der Probezeit! War’s das nun mit dem neu erworbenen Führerschein? In der Regel noch nicht, aber das Risiko sie Fahrerlaubnis in der Probezeit zu verlieren steigt. Der Bußgeldkatalog sieht für Fahranfänger besondere Strafen vor.
Es gelten besondere Regeln in der Probezeit
Der Bußgeldkatalog unterscheidet zwischen sogenannten A- und B-Verstößen. A-Verstöße sind schwerwiegende Verkehrsverstöße wie etwa Unfallflucht, das Überfahren einer roten Ampel oder das Fahren unter Alkoholeinfluss. Bei B-Verstößen handelt es sich um weniger schwerwiegende Taten wie Falschparken oder Telefonieren am Steuer.
Begehen Sie in der Probezeit einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße, bekommen Sie zusätzlich zum Bußgeld eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre aufgebrummt. Zudem müssen Sie ein Aufbauseminar besuchen. Der Führerschein ist in beiden Szenarien noch nicht in Gefahr.
Es wird erst dann brenzlig, wenn Sie in der verlängerten Probezeit zwei A-Verstöße oder vier B-Verstöße begehen: Dann wird die Fahrerlaubnis eingezogen.
Geblitzt in der Probezeit: Halb so wild
Wenn Sie als Fahranfänger geblitzt wurden, ist dies zwar ärgerlich, muss aber nicht unbedingt Auswirkungen auf Ihre Probezeit haben. Erst dann, wenn Sie mit dem Pkw oder Motorrad mehr als 20 km/h zu schnell unterwegs waren, handelt es sich um einen A-Verstoß und Sie müssen mit einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre rechnen. Der Führerschein an sich bleibt davon vorerst unberührt. Für alle Geschwindigkeitsüberschreitungen unter 21 km/h gibt es keine Probezeitverlängerung.
Grundsätzlich sollten Sie während der Probezeit immer besonders vorsichtig fahren, um sicher unterwegs zu sein und Ärger mit den Behörden zu vermeiden.