Sobald Sie einen Verkehrsunfall hatten, ergibt es Sinn einen Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. Dies hat mehrere Gründe. Beauftragen Sie www.carright.de
Der Rechtsanwalt ist ein Fachmann
Der Anwalt ist der einzig staatlich legitimierte Fachmann für die rechtliche Beratung und Vertretung der Bürger.
Die Regulierung von Unfallschäden und die Lösung aller mit einem Unfall in Zusammenhang stehenden Probleme ist eine nur schwer überschaubare Spezialmaterie. Bei der Schadensregulierung sind regelmäßig nicht nur die konkreten Umstände des Einzelfalles zu beachten, sondern darüber hinaus auch umfangreiche gesetzliche Bestimmungen und die zu den einzelnen Teilfragen ergangene Rechtsprechung. Dieses komplexe Rechtsgebiet kann in seinem gesamten Umfang allein der Rechtsanwalt vollständig überschauen.
Sie haben in der Regel einen finanziellen Vorteil.
Vorab, die Beauftragung eines Anwaltes ist bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall kostenlos. Die Kosten werden von der gegenerischen Versicherung getragen.
Darüber hinaus ist es so, dass die Anwaltsgebühren prozentual zu dem Betrag steigen, der von der Versicherung im Rahemen der Schadenregulierung egzahlt wird. Dies bedeutet, dass wir sämtliche Tricks der Versicherungen kennen, denn die Versicherung spart nicht nur an Ihrem Schaden, sondern wir würden auch auf ein Teil der Gebühren verzichten, wenn nicht sämtliche Schadenpositionen geltend gemacht werden.
Auch ist es so, dass zum Beispiel unseriöse Versicherungen oftmals versuchen, Ihre Forderungen durch eine für Sie ungünstige Mithaftungsquote zu reduzieren. Wir grenzen dieses Risiko ein.
Wir haben den Gesamtüberblick
Alle Fronten gleichzeitig im Blick zu haben und zu wissen, was wann zu tun das Beste ist, ist gar nicht so einfach. Wir behalten den Überblick.
Wenn Sie in einen Unfall verwickelt worden sind, haben Sie an mehreren Fronten gleichzeitig zu kämpfen. Ihr Unfallgegner, der Halter des gegnerischen Fahrzeugs, dessen Haftpflichtversicherung, Ihre eigene Haftpflicht- und Kaskoversicherung, vielleicht sogar der Halter des von Ihnen gefahrenen Fahrzeugs, verletzte Beteiligte, deren zuständige Sozialversicherungsträger usw. usf.: Alle verfolgen sie auf unterschiedlichen Wegen verschiedene Interessen. Dies gehört zu den kompliziertesten Dingen nach einem Unfall, gegenüber jedem einzelnen Gegner und Beteiligten die richtige Strategie zu wählen und sich dabei nicht in Widersprüche zu verwickeln.
Wir schützen vor der Versicherung
„Nur wer sich durch einen Anwalt vertreten lässt, hat im Schadensfall die besten Karten. Versicherungen haben bei der Schadensabwicklung das eigene Interesse im Auge und nicht das des Geschädigten,” so Rechtsanwalt Hans-Jürgen Gebhardt, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein.
Oftmals werde übersehen, dass es sich bei der gegnerischen Versicherung um die gegnerische Partei handele, die ausschließlich den eigenen Interessen diene. Versicherungen würden Schäden zwar schnell regulieren, doch beziehe sich dies meistens auf den Blechschaden. “Aus Unkenntnis wird dann oft auf Ansprüche, wie beispielsweise Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall und den Minderwert eines Fahrzeugs nach dem Unfall verzichtet”, so Gebhardt.
Seien Sie daher unbedingt auf der Hut, wenn Ihnen die Versicherung eine unkomplizierte Schadensabwicklung anbietet.
Wir sorgen für Waffengleichheit.
Bei den Versicherungen sind Sachbearbeiter beschäftigt, die sich mit der Abwicklung von Verkehrsunfällen bestens auskennen. Das Gleiche gilt für Polizei und Bußgeldbehörden, die sich auf ihre ganz eigene Art auf ihr Fachgebiet spezialisiert haben. Der Einzige, der nach einem Unfall unbekanntes Gebiet betritt, sind Sie.
Wegen des “Prinzips der Waffengleichheit” haben Sie daher nicht nur grundsätzlich Anspruch darauf, einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung Ihrer Forderungen zu beauftragen. Sie haben außerdem Anspruch darauf, die dabei entstehenden Kosten auch noch von dem Ersatzpflichtigen ersetzt zu bekommen. Das Prinzip der “Waffengleichheit” ist eine Essenz des Rechtsstaats. Verzichten Sie nicht ohne Not auf dieses grundlegende Recht!