Wer beim Autofahren ohne Freisprechanlage telefoniert und dabei eine rote Ampel überfährt, handelt vorsätzlich und muss deshalb mit einer Erhöhung der Geldbuße und Fahrverbot rechnen. Die härtere Strafe wird damit begründet, dass sich ein telefonierender Fahrer bewusst so ablenken lässt, dass es zu Verkehrsverstößen kommen kann. Das befand das Oberlandesgericht in Celle (Az.: 333 Ss 38/01).
Ganz so einfach sind diese Feststellungen im Einzelfall jedoch nicht zu treffen.