Wer mit dem Auto oder dem Motorrad in den Urlaub fährt sollte vor Reiseantritt seinen Verbandskasten überprüfen. Seit dem 1. Januar 2014 haben sich die Vorschriften geändert, mit denen der Inhalt des Verbandskastens geregelt ist. Neben den bis dahin vorgeschriebenen Materialien müssen die Kästen und zusätzlich ein 14-teiliges Set aus zugeschnittenen Pflasterstreifen, Fingerstrips und Fingerkuppenverbänden, ein Verbandpäckchen in Kindergröße sowie 2 Feuchttücher zur Hautreinigung enthalten.
Weitestgehend unbekannt ist auch, dass jeder Verbandskasten ein Verfallsdatum trägt. Auch dies sollte überprüft werden, denn Hitze und Kälte setzen den Materialien zu. Einmalhandschuhe werden spröde, Pflaster kleben nicht mehr.
Beim Beladen des Fahrzeuges sollte darauf geachtet werden, dass der Verbandskasten Notfall sofort greifbar sein muss. Im Fall der Fälle ist schnelles Handeln gefragt, Zeit für die Suche bleibt dann nicht. Aus diesem Grund sollte der Verbandskasten nicht im Kofferraum untergebracht werden. Besser ist das Handschuhfach oder der Platz unter den Vordersitzen.
Urlauber müssen vor allen Dingen im Ausland damit rechnen, dass bei Verkehrskontrollen die Vollständigkeit und des Verfallsdatum des Verbandskastens überprüft werden. Derartige Kontrollen sind vor allen Dingen in Grenzregionen zu erwarten. Ist der Verbandskasten unvollständig oder ist das Verfallsdatum überschritten, droht ein Bußgeld.
Und das gehört nach DIN 13164 in den Verbandskasten:
1 Heftpflaster, DIN 13019-A, 5 m x 2,5 cm
4 Wundschnellverbände, DIN 13019-E, 10 x 6 cm
2 Verbandpäckchen, DIN 13151-M
1 Verbandpäckchen, DIN 13151-G
1 Verbandtuch, DIN 13152-BR, 40 x 60 cm
1 Verbandtuch, DIN 13152-A, 60 x 80 cm
6 Kompressen, 10 x 10 cm
2 Fixierbinden, DIN 61634-FB-6
3 Fixierbinden, DIN 61634-FB-8
2 Dreiecktücher, DIN 13 168-D
1 Rettungsdecke, 210 x 160 cm
1 Erste-Hilfe-Schere, DIN 58279-A 145
4 Einmalhandschuhe, DIN EN 455
1 Erste-Hilfe-Broschüre
2 Feuchttücher zur Hautreinigung
1 14-teiliges Fertigpflasterset
1 Verbandpäckchen K