Kein Anspruch auf Löschung aus Hinweis- und Informationssystem (HIS)

Die Versicherungsbranche unterhält seit längerem das sog. Hinweis- und Informationssystem (HIS). Bei Schadenfällen werden Daten gesammelt und gespeichert. Dies dient der Risikoprüfung und zur Aufdeckung von Versicherungsbetrug und -missbrauch. Bei Verkehrsunfällen werden Daten bereits gespeichert, wenn ein Unfallgeschädigter gegenüber der einstandspflichtigen Versicherung fiktiv abrechnet, also ohne sein Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen.

Viele Mandanten fragen an, ob eine Löschung aus dem HIS beantragt werden kann. Das LG Kassel hat jetzt mit Urteil vom 25.02.2014 – 1 S 172/13 -entschieden, dass ein Unfallbeteiligter, der Ansprüche aus dem Unfallgeschehen geltend gemacht hat, keinen Anspruch darauf hat, aus dem HIS gelöscht zu werden. Die Versicherungswirtschaft habe ein berechtigtes Interesse, Betrügereien durch Mehrfachabrechnung bei fiktiver Schadenabrechnung zu verhindern. Damit ist nach Ansicht des Gerichts die Speicherung von Kfz-Kennzeichen und der Fahrzeug-Identifizierungsnummer im Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS) bei fiktiver Schadenabrechnung nach einem Unfall zulässig.

Mehr Infos zum HIS: https://www.datenschutzzentrum.de/wirtschaft/20070703-his.htm

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