Sorgfaltspflichten eines Autofahrers bei Mitnahme von Kindern

Hamm/Berlin (DAV). Kinder müssen im Auto wie Erwachsene immer angeschnallt sein. Sind sie das nicht, sind Bußgelder gerechtfertigt. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 5. November 2013 (AZ: 5 RBs 153/13).

Der Vater war mit seiner vierjährigen Tochter im Auto unterwegs. Bei einer Verkehrskontrolle fiel auf, dass die auf der Rückbank im Kindersitz sitzende Tochter nicht mehr angeschnallt war. Nachdem sie der Vater bei Fahrtbeginn angeschnallt hatte, hatte sie sich während der Fahrt alleine abgeschnallt. Gegen die Geldbuße von 40 Euro wehrte sich der Mann. Seine Tochter habe sich erstmals während einer Fahrt abgeschnallt. Man könne von ihm als Fahrer nicht verlangen, die Sicherung des Kindes während der gesamten Fahrt ständig zu kontrollieren.

Man kann doch, entschied das Gericht. Im gebotenen Umfang habe der Fahrer während der gesamten Fahrt zu kontrollieren, ob das Kind noch angeschnallt sei. Bei Kindern treffe den Fahrer eine besondere Fürsorgepflicht. Deswegen müsse er auf deren vorschriftsmäßige Sicherung achten und dies während der gesamten Fahrt kontrollieren.

Informationen: www.verkehrsrecht.de