Das OLG Celle hat in sich in einer Entscheidung vom 8.11.2012 zur Frage der Anforderungen an die Urteilsgründe bei Verwertung eines anthropologischen Vergleichsgutachtens geäußert. Die Prüfung, ob das vom Tatrichter in Augenschein genommene und vom Gutachter ausgewertete Lichtbild für eine Überzeugungsbildung überhaupt ergiebig ist, obliege dem Rechtsbeschwerdegericht. Daraus folge, dass die Urteilsgründe entsprechend gefasst sein müssen. Bereits diesen Anforderungen werde das allein die Aufzählung der morphologischen Merkmalsprägungen und den Hinweis, das Foto sei qualitativ sehr gut, um die Merkmalserfassung nachzuvollziehen, enthaltende Urteil nicht gerecht. Es fehle eine einen Gesamteindruck des Bildes vermittelnde Schilderung.
Es bleibt offen, ob von der abgelichteten offenbar männlichen Person Einzelheiten – und ggf. welche –zur Einschätzung von Alter, Statur und Aussehen erkennbar sind.
OLG Celle vom 6.11.2012, 311 SSBS 136/12
Quelle: ADAC
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Rechtsanwalt Martin Ellinger Martin Ellinger ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Stuttgart-Möhringen. Ab dem Beginn seiner Berufstätigkeit hat sich Rechtsanwalt Ellinger auf das Verkehrsrecht spezialisiert. Seit 2002 ist er als ADAC-Vertragsanwalt tätig. Die Schwerpunkte seiner Arbeit liegen in der Verteidigung von Verkehrsstrafsachen und Bußgeldverfahren, der Regulierung von Verkehrsunfällen, auch mit schwerem Personenschaden, sowie der Fahrerlaubnisrecht. Nähere Einzelheiten sowie interessante Rechtstipps und ständig neue Urteile finden Sie auf unserer Website: http://ellinger.adac-vertragsanwalt.de/ .
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