Urteil des OLG München vom 17. Januar 2013 zum FairPlay-Konzept der Allianz

Wir hatten Sie mehrfach informiert, dass der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht, Herr Kollege Elsner, gegen die Allianz wegen der Behinderung von Rechtsanwälten durch die Abwicklung von Schadensfällen nach dem sog. FairPlay-Konzept Klage erhoben hat. Nachdem das LG München I die Klage durch Urteil vom 26.04.2012 abgewiesen hatte, wurde Berufung eingelegt. Das OLG München hat die Berufung zurückgewiesen. Es meint, dass das FairPlay-Konzept keine unlautere boykottähnliche Maßnahme darstelle. Das Gericht sieht auch den Tatbestand des Verleitens zum Vertragsbruch als nicht erfüllt an.

Da das OLG München die Revision nicht zugelassen hat, hat der Geschäftsführende Ausschuss entschieden, Nichtzulassungsbeschwerde einzulegen.