Der Bundesrat hat heute die Vorschläge der Bundesregierung zur Reform des Verkehrszentralregisters in Flensburg beraten. Er sieht für das weitere Gesetzgebungsverfahren nur geringen Änderungsbedarf. Insbesondere möchte er die geplanten Tilgungsfristen für Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, um sechs Monate verlängern. Die übrigen Forderungen sind eher technischer Natur. Sie beziehen sich im Wesentlichen auf eine Verringerung der Länderkosten, Verfahrensregeln, die Aufbewahrungsfristen für bestimmte Daten und Unterlagen im Zusammenhang mit Fahreignungsseminaren sowie Vereinfachungen bei der Registerführung. Ziel des Gesetzentwurfs ist unter anderem eine Verbesserung der Transparenz durch vereinfachte Tilgungsregelungen für die Verkehrssünder-Punkte. Zudem soll er das bisherige Punktesystem insgesamt verständlicher und einfacher gestalten. Hierzu werden zum Beispiel nur noch Verstöße mit Punkten belegt, die die Verkehrssicherheit gefährden. Zukünftig sind maximal nur noch drei Punkte – bisher sieben – pro Regelverstoß möglich. Allerdings ist die Fahrerlaubnis bereits bei acht statt bisher 18 Punkten zu entziehen.
http://www.bundesrat.de/cln_320/nn_85302/DE/presse/pm/2013/021-2013.html?__nnn=true
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