Sag bei der MPU nur nicht, dass du noch Alkohol trinkst…

MPU: Nachweismethoden und Durchführungsbestimmungen für Drogen- und Alkoholabstinenz – ein kurzer Überblick

Zunächst ist wichtig zu betonen, dass nur ein geringerer Teil der alkoholauffälligen Fahrer Alkoholabstinenz einhalten und diese deshalb auch bei der MPU nachweisen müssen. Bei der größeren Gruppe genügt nach wie vor die Bestimmung von Leberwerten.

Klienten mit einer Abhängigkeit oder dauerhaft fehlender Trinkkontrolle müssen aber den Verzicht auf alkoholischen Getränken stichhaltig belegen. Dies geschieht mit Urinkontrollen – dem so genannten Abstinenz-Check – oder einer Haaranalyse. Bei beiden Verfahren wird auf Ethylglucuronid (EtG) geprüft, das nur nach vorausgegangenem Alkoholkonsum nachgewiesen werden kann. Fehlt dieses Stoffwechselprodukt bei den Kontrollen, dann kann man auf Abstinenz schließen. Für die Dokumentation eines halben Jahres müssen vier, für ein Jahr sechs EtG-Bestimmungen im Urin erfolgen. Eine Haaranalyse auf EtG ist jedoch nur für einen Zeitraum von drei Monaten verwertbar, da sich das EtG beim Haarewaschen so weit verdünnt, dass länger zurückliegender Konsum nicht mehr sicher nachweisbar ist.

Darüber hinaus wurde klar geregelt, welche Standards erfüllt sein müssen, damit diese Befunde auch verwertet werden können. Diese Regelungen betreffen u.a. die Entnahme, den Umfang eines polytoxikologischen Screenings, die Nachweisgrenzen für die Analyse von Urin und Haare bis hin zu den Anforderungen an das untersuchende Labor Es können nur noch Befunde verwertet werden, die diesen Standards genügen.

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