Es muss ein seriöser Anbieter sein. Bei Angeboten mit „Bestehensgarantie“, Trimmen auf be-stimmte Verhaltensweisen oder „Geld-zurück-Garantie“ sollte man vorsichtig sein. Ein Betroffener sollte deshalb prüfen, dass die Schulung von einem erfahrenen Verkehrspsychologen angeboten wird. In guten Händen ist man in der Regel bei Beratern mit einem Hochschulstudium der Psychologie, die nachweisen können, dass sie mehrjährige verkehrspsychologische Erfahrungen als Gutachter und eine entsprechende verkehrspsychologische Zusatzqualifikation haben, die als Kursleiter oder Fachpsychologen für Verkehrspsychologie anerkannt sind und sich in regelmäßiger Fortbildung befinden.
Eine aktuelle Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hat festgestellt: …“nach dem Besuch einer Schulungsmaßnahme stieg die Erfolgsquote beim ersten Anlauf auf 81 Prozent an….ohne Schulung bestehen nur 40%…”.
Die Bundesanstalt für Straßenwesen fordert deshalb: „Die Beratung sollte für alkoholauffällige Kraftfahrer obligatorisch…und hinsichtlich der zu vermittelnden Informationen qualitätsgesichert sein…”.
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