Auch Radler bekommen Punkte: Verstößt ein Radfahrer gegen die Straßenverkehrsordnung, so bekommt er den halben Regelsatz, den ein Autofahrer bekommen würde. Bei 90,– € und drei Punkten für einen Pkw-Fahrer bedeutet das 45,– € und 1 Punkt für den Radler. Fahrverbote gibt es aber für Radfahrer nicht.