Der Bundesrat hat zwischenzeitlich der geplanten 47. Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zugestimmt, so dass voraussichtlich zum 1. Juli neue Regeln bei der Hauptuntersuchung zu beachten sind. Wichtig: die Rückdatierung entfällt! Zukünftig orientiert sich der Termin für die nächste HU nicht am eigentlichen Fälligkeitsdatum, sondern am tatsächlichen HU-Termin. Warum dann noch pünklich zur HU ? Weil es sonst teurer wird ! Wer zukünftig den HU-Termin mehr als zwei Monate überzieht, dessen Fahrzeug wird einer vertieften Hauptuntersuchung unterzogen, die mit einer 20-prozentig höheren Gebühr berechnet wird. Daneben droht eine Geldbuße . Zudem riskieren Autofahrer unter Umständen, wenn die mit einem Fahrzeug mit abgelaufener HU-Plakette einen Unfall verursachen, den Versicherungsschutz.
Eine Probefahrt im Rahmen der HU wird ebenfalls Pflicht, da bestimmte Bauteile erst bei einer Fahrgeschwindigkeit von mindestens 8 km/h von dem Prüfingenieur getestet werden können. Schließlich sollen die HU-Anforderungen bundesweit vereinheitlicht werden und die Beschreibung festgestellter Mängel soll transparenter erfolgen. Erstaunlich ist, das die Prüfgebühr, trotz des höheren Aufwand der Prüfstellen nicht erhöht wird.
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Jürgen Leister
Fachanwalt für Verkehrsrecht in Heidelberg